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AG Zeitz, 22.07.2013 - 5 M 660/13 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 758a Abs 1 ZPO, § 758a Abs 4 ZPO, Art 13 Abs 2 GG
Zwangsvollstreckung: Verwendung des amtlichen Vordrucks beim Antrag auf zwangsweise Wohnungsöffnung zur Nachzeit und an Sonn- und Feiertagen - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 17.12.2013 - 6 M 873/13
Antrag auf Zwangsvollstreckung in der Wohnung des Schuldners zur Nachtzeit und an …
Soweit die Gläubigerin der Auffassung ist, dass für einen Antrag nach § 758a Abs. 4 Satz 1 ZPO der Formularzwang des § 758a Abs. 6 Satz 2 ZPO nicht gelte, kann das Gericht dem nicht folgen (i.E. ebenso AG Zeitz, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 M 660/13, juris).Die hierfür notwendige Begründung kann der Gläubiger gesondert vornehmen und dem Antrag beifügen (vgl. AG Zeitz, Beschl. v. 22.07.2013 - 5 M 660/13, juris Rn. 6).